Fliegenschutzmittel im Wettkampf erlaubt
Eine geradezu bahnbrechende Neuerung im unermüdlichen Kampf um fairen Sport, hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in diesen Tagen zu verkünden: Ab sofort sind alle Fliegenschutzmittel bei Turnieren erlaubt. Bislang galt die Regelung, dass Fliegensprays, die ätherische Öle – unter anderem Nelken- oder Lavendelöl – enthalten, eine Karenzzeit von 48 Stunden haben und somit im Wettkampf nicht eingesetzt werden durften.

Was Betroffene vom Einsatz solcher "menschlicher" Mittel halten, zeigt Vollblüter Tangle Man .... aber bitte nicht Einatmen! Foto: Julia Rau
Möglich wird dies durch eine verbesserte Analysemethodik des zuständigen Labors in Köln. Das Labor kann bei der Untersuchung jetzt feststellen, ob ätherische Öle äußerlich, das heißt, als Bestandteil eines Fliegenschutzmittels oder innerlich, zum Beispiel über eine Inhalation, angewendet wurden.
Die Inhalation mit ätherischen Ölen zur Behandlung von Lungenkrankheiten führt zu einer relevanten Wirkstoffkonzentration im Organismus des Pferdes und ist deshalb im Wettkampf nicht erlaubt. Ätherische Öle in Fliegenschutzmitteln wirken hingegen deutlich weniger auf den Organismus und sind daher während eines Turniers zugelassen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Fliegenschutzmittel ordnungsgemäß, entsprechend der Herstellerangaben, verwendet werden, so die FN.




