FN bietet Suchmaschine für verbotene Substanzen in Futtermitteln
Die Verunsicherung gerade im semi-professionellen Reitsport ist weiterhin groß. Welche Mittel dürfen Pferde im Körper haben, ohne dass sich der Reiter eines Dopingvergehens schuldig macht? Keiner weiss es wirklich genau.

Schlimme Sache: Auch wer wegen eines verbotenen Futtermittelzusatzes erwischt wird, ist ein Doping-Sünder. Foto: Julia Rau
Vor allem die in modernen, teilweise hoch angereicherten Futtermitteln enthaltenen Substanzen haben eine teilweise nicht mehr überschaubare Anwendungsspezifikation.
Seit Juni versucht nun die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit einer Suchmaschine Abhilfe zu schaffen. In ihr sind über 500 Substanzen ausgewiesen, die in Futtermitteln enthalten sein können und im Wettkampf gefährlich werden.
So erhalten Reitsportler hier unter anderem Antwort auf die Frage, ob Teufelskralle als Teil eines Futtermittels ADMR-konform (Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln) oder im Wettkampf verboten ist. Bei Teufelskralle beispielsweise wirft die Suchmaschine die Antwort aus, dass die Substanz gemäß Liste Anhang II der ADMR nicht zugelassen ist und eine Karenzzeit von 48 Stunden einzuhalten ist.
Die Suchmaschine ist auf der FN-Site unter “Fairer Sport” und unter diesem Direktlink zu finden.




